Neuwagen heißt Neuwagen
Ein Fahrzeug mit repariertem Hagelschaden entspricht nicht der geschuldeten Eigenschaft als „Neuwagen“. Der Käufer kann daher die Rückabwicklung vom Kaufvertrag geltend machen. Die zugesicherte Eigenschaft liegt, auf Grund des reparierten Schadens, nicht vor. Eine Privatperson kaufte von einer Autohändlerin einen Neuwagen. …