Mietzinserhöhung (Indexanpassung) zurückfordern

Neue Entscheidung des OGH stärkt die Position von Mietern

Eine Wertsicherungsklausel in einem Mietvertrag ist durch Bedürfnis des Vermieters gerechtfertigt, das Entgelt – insbesondere bei längeren Vertragslaufzeiten – an die tatsächliche Geldentwertung anzupassen. Die Wertsicherungsklausel hat sich an strengen rechtlichen Erfordernissen des Konsumentenschutzgesetztes messen zu lassen.

Der Verbraucher soll nämlich vor überraschenden Preiserhöhungen geschützt werden.

In einer aktuellen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass Wertsicherungsklauseln in vielen Fällen nicht wirksam sind.

Sind Sie betroffen?

Wir prüfen, ob die Indexklausel im Mietvertrag den strengen rechtlichen Voraussetzungen entspricht.

Unter welchen Voraussetzungen können wir Sie unterstützen?

  • Sie haben eine Rechtsschutzversicherung inkl. Mietrechtsschutz, die im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags bestanden hat.
  • Sie haben einen Mietvertrag mit einem Unternehmen geschlossen.
  • Im Mietvertrag findet sich nachfolgende oder eine ähnliche Klausel:

„Der Netto Mietzins von € […] wird auf den vom österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Index der Verbraucherpreise […] wertbezogen. Sollte dieser Index nicht verlautbart werden, gilt jener als Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten entspricht.“

Beispielklausel aus Mietvertrag

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, besteht die Möglichkeit, die Differenz der letzten 30 Jahre zum anfangs festgesetzten Mietzins zurückzufordern.

Die Anwaltskanzlei Wolff ist spezialisiert auf Masseverfahren und hat bereits viele Geschädigte im Abgasskandal und bei Fremdwährungskrediten vertreten.

Übermitteln Sie uns Ihren Mietvertrag und Ihre Rechtsschutzpolizze. Wir prüfen, ob die Indexklausel den strengen rechtlichen Voraussetzungen entspricht.

Häufig gestellte Fragen zur Indexanpassung (Mietzins)

  • Ihr Vermieter ist eine Privatperson und kein Unternehmen
  • Ihr Mietvertrag enthält keine Wertsicherungsklausel
  • Sie sind selbst ein Unternehmen (B2B Mietvertrag)

Wir stellen kostenlos die Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung. In weiterer Folge prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie von der Anwaltskanzlei Wolff im Verfahren zur Rückforderung des zu viel gezahlten Mietzinses gerichtlich vertreten.

Jetzt Anfrage senden und Mietkosten zurückfordern

Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir prüfen für Sie die Rückforderung Ihrer zu viel bezahlten Mieterhöhungen.





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