Inkasso/Forderungsbetreibung

Unsere Unterstützung bei der Forderungsbetreibung

Seit dem 01. Jänner 2019 gibt es für Rechtsanwälte die Möglichkeit als Vertreter ihrer Mandanten in das Exekutionsregister Einsicht zu nehmen. Somit kann bereits vorab geklärt werden, ob gegen den Schuldner bereits Exekutionsverfahren anhängen. Dadurch kann beurteilt werden, ob ein Rechtsstreit oder ein Exekutionsverfahren wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ein Rechtsanwalt darf pro Kalendertag nicht mehr als 25 Abfragen tätigen. Für eine Abfrage fallen Gebühren von EUR 10,00 an. Es macht jedenfalls Sinn sich vor einem Kostenintensiven Prozess über die Bonität des Gläubigers zu informieren.

Haben Sie Fragen zur Forderungsbetreibung?

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Der Schuldner hat neben der Forderung des Unternehmers auch die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltskosten, Kosten ZMR-Abfrage etc.) außergerichtlich zu bezahlen.

Sollte der Schuldner der außergerichtlichen Aufforderung nicht nachkommen, so kann durch ein Gerichtsverfahren meist ein rascher Exekutionstitel (positives Gerichtsurteil) erwirkt werden. Nach Erhalt eines positiven Gerichtsurteils, kann gegen den Schuldner 30 Jahre lang Exekution geführt werden. Die zugesprochenen Zinsen (Gesetzliche Zinsen bei B2C 4%, bei B2B 9,2% über dem Basiszinssatz) laufen bis zur gänzlichen Zahlung weiter.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen in ganz Österreich bei der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Hereinbringung Ihrer Forderung.

Der Auftrag zur Forderungseintreibung kann grundsätzlich auch ganz unkompliziert per E-Mail erfolgen.

Lernen wir uns kennen.

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