Verkehrsunfall, was nun?
Wie verhalte ich mich richtig? Wer bezahlt mir die Reparatur? Wie hoch ist das Schmerzengeld für meine Verletzung? Welche Forderungen kann ich an meinen Unfallgegner stellen?
Bei einem Verkehrsunfall gilt für die Beteiligten zunächst immer: anhalten, absichern, mithelfen.
Es sind Unfälle mit und ohne Personenschaden zu unterscheiden. Wenn nur ein Sachschaden besteht, kann die Verständigung der Polizei entfallen, sofern die Beteiligten ihre persönlichen Daten für die spätere Abwicklung selbstständig austauschen. Wird die Polizei trotzdem hinzugerufen, fällt für den Polizeibericht ein Pauschalbetrag von EUR 36,00 an.
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Bei Personenschäden ist die Polizei jedenfalls zu verständigen. Hier gilt auch ausnahmslos die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten oder, falls es einem selbst nicht möglich ist, fremde Hilfe zu holen. Eine Unterlassung kann nämlich sowohl für Beteiligte, als auch Zeugen eine Anzeige mit strafrechtlichen Folgen bedeuten.
Wichtige Daten
Um die spätere Abwicklung vom Verkehrsunfall zu erleichtern, empfiehlt es sich einen bereits vorausgefüllten europäischen Unfallbericht mitzuführen. Im Falle eines Unfalls müssen nur mehr die Daten des Unfallgegners (gut leserlich) ergänzt werden.
Folgende Daten sind für die Schadensabwicklung eines Verkehrsunfalls erforderlich und äußerst wichtig:
- Amtliche Kennzeichen und persönliche Daten der Unfallbeteiligten, also Name und Adresse sowohl vom Lenker als auch Fahrzeughalter (daher immer nachfragen, wem das Fahrzeug gehört)
- Persönliche Daten der Zeugen
- Informationen zu den einzelnen Haftpflichtversicherungen (optimal die Polizzennummer und das Versicherungsunternehmen)
Mögliche Forderungen
In Österreich muss jedes zugelassene Fahrzeug über eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung verfügen. Dadurch soll Opfern eines Verkehrsunfalles zumindest eine Entschädigung bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme garantiert werden. Übersteigt der entstandene Schaden diese Versicherungssumme, ohne dass eine freiwillige Höherversicherung vorliegt, so haftet der für den Unfall verantwortliche Lenker als auch der Fahrzeughalter selbst für den Differenzbetrag.
Bei Sachschäden kann eine Entschädigung beispielsweise gefordert werden für
- Reparatur- und Abschleppkosten
- Standgebühren bei der Werkstatt
- merkantile Wertminderung bzw. Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges
- zerstörte Kleidung
- Kosten für einen Ersatzwagen, wenn der Gegner ein ausländisches Kennzeichen hat
- Kosten für die Vignette sowie An-/Abmeldegebühren
- verursachter Mehraufwand
- etc.
Die einzelnen Forderungen hängen jedoch vom Ausmaß des Sachschadens (Teil- oder Totalschaden des Fahrzeuges) ab.
Kommt es darüber hinaus zu einem Personenschaden also Verletzungen, sind als Forderungen für eine erlittene Körperverletzung unter anderem zu nennen:
- Schmerzengeld: Die Höhe bemisst sich nach der Schwere der Verletzung und Dauer der Schmerzperiode
- Ersatz der Heilbehandlungskosten
- Pflegeersatzkosten
- Kosten für die notwendige Haushaltshilfe (wird auch fiktiv berechnet)
- Ersatz des Selbstbehalts für Physiotherapie
- Ersatz der Kosten für Medikamente
- möglicher Verdienstentgang
- Haftung für Dauer- und Spätfolgen oder Ersatz einer Verunstaltung
- Versorgung unterhaltsberechtigter Angehöriger im Falle des Todes eines Unfallopfers und dessen Bestattungskosten
- etc.
Unfälle im Ausland
In der Regel gilt, dass Unfälle mit Beteiligung eines in Österreich zugelassenen PKW auch in Österreich abgewickelt werden können. Zum Großteil sind dafür auch die österreichischen Gerichte zuständig, sofern eine Klage zur Durchsetzung der Ansprüche notwendig ist.
Innerhalb der Europäischen Union gilt das System der „Grünen Karte“. Sie dient als Nachweis für die Haftpflichtversicherung des in Österreich zugelassenen Fahrzeuges und sollte daher bei Fahrten ins Ausland vorsorglich mitgeführt werden. Sollte es dann zu einem Unfall im europäischen Ausland kommen, kann der ausländische Versicherer seinen Vertreter im Inland („Grüne-Karte-Korrespondent“) bekannt geben, der die Schadensregulierung für ihn in Österreich durchführt.
Für Verkehrsunfälle in Drittländern besteht ebenfalls die Möglichkeit der Abwicklung über einen österreichischen Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers.
Da im Einzelfall oft ein rechtlich komplexer Sachverhalt vorliegt, ist es ratsam für die Abwicklung des Verkehrsunfalls eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
(Stand April 2023)