Ehevertrag

Was ist der Zweck des Ehevertrags? Wann macht es Sinn, einen Ehevertrag abzuschließen? Wie wird er erstellt?

Jeder kennt den Begriff des Ehevertrages, doch was genau er wirklich regelt, scheint oft unklar. Bei der Eheschließung steht zwar zweifellos die Liebe zueinander im Vordergrund, trotzdem sollten die rechtlichen Aspekte dieses Bundes nicht gänzlich außer Acht gelassen werden. Es macht Sinn, in guten Zeiten die rechtlichen Konsequenzen einer möglichen Scheidung zu klären. Der Ehevertrag stellt hier eine große Hilfe dar.

Allgemeines zur ehelichen Gemeinschaft

Schließt man in Österreich den Bund der Ehe beim Standesamt, so gilt für diese eheliche Gemeinschaft nach dem österreichischen Ehegüterrecht der Grundsatz der Gütertrennung.

Dieser Grundsatz bestimmt, dass jeder Ehepartner weiterhin Eigentümer des Vermögens bleibt, welches er bereits in die Ehe mitgebracht hat. Auch jenes Vermögen, welches er während der Ehe erwirbt, steht weiterhin in seinem Eigentum.

Während der aufrechten Ehe sind die Ehepartner somit nur für das eigene Vermögen und die eigenen Schulden verantwortlich. Sollte es allerdings doch zu einer Trennung kommen, so werden im Zuge der Scheidung sowohl das eheliche Gebrauchsvermögen (wie z.B. die Ehewohnung samt Mobiliar, PKW, Yacht etc.), als auch die ehelichen Ersparnisse (z.B. Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherung etc.) aufgeteilt.

Haben Sie Fragen zum Ehevertrag?

Dann kontaktieren Sie uns!

Nicht von dieser Aufteilung umfasst sind Sachen,

  • die vom Ehepartner in die Ehe mitgebracht wurden, die geerbt wurden, oder die von Dritten geschenkt wurden;
  • die dem persönlichen Gebrauch des Einzelnen dienen, wie z.B. Ohrringe etc.;
  • die zur Berufsausübung verwendet werden, wie z.B. Computer, Werkzeug etc.;
  • die unternehmensbezogen  (z.B. Firmenfahrzeug) sind, sowie Unternehmen selbst und grundsätzlich auch Anteile an solchen.

Ausnahme: Ist einer der Ehepartner oder ein gemeinsames Kind allerdings auf die Benützung der Ehewohnung und des dazugehörigen Hausrates angewiesen, so wird sie selbst dann in die Aufteilung miteinbezogen, wenn sie von der Ehegattin bzw. dem Ehegatten in die Ehe eingebracht wurde, oder wenn sie einer der beiden geerbt oder als Geschenk bekommen hat.

Wozu dient ein Ehevertrag?

Steht die Auflösung der Ehe an, ist die Feststellung der während der Ehe erworbenen Güter und entstandenen Ersparnisse oft nur mehr schwer bis gar nicht mehr möglich. Mit Hilfe des Ehevertrages können daher Bestimmungen des Ehegüterrechts über die Vermögensaufteilung durch eine individuelle vertragliche Regelung ersetzt und Streitigkeiten somit vermieden werden.

Zu beachten ist allerdings, dass ein gegenseitiger Verzicht auf jeglichen Unterhalt nicht gültig vereinbart werden kann. Auch Erklärungen über die Obsorge und den Unterhalt gemeinsamer Kinder gelten im Falle einer Scheidung als nicht verbindlich.

Wie erstelle ich einen Ehevertrag?

Während eine gültige Regelung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse oder der Ehewohnung einen Notariatsakt benötigt, reicht bei Übereinkünften über das sonstige eheliche Gebrauchsvermögen bereits die Schriftform. Es ist ratsam, einen Experten mit der Erstellung zu beauftragen, der über die entsprechende Erfahrung möglicher Streitpunkte bei Scheidungen verfügt.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Grundsätzlich ist der Nutzen eines Ehevertrages anhand des Einzelfalles zu entscheiden, wobei das Vermögen der Eheleute eine wesentliche Rolle spielt. Ein großer Vorteil ist, dass der Ehevertrag nicht nur vor, sondern auch nach bereits erfolgter Eheschließung abgeschlossen werden kann. So können die Ehepartner auch später noch vertragliche Regelungen treffen und bei Bedarf auch bereits bestehende an geänderte Lebensverhältnisse anpassen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Lernen wir uns kennen.

phone icon
Jetzt anrufen
email icon
Per E-Mail kontaktieren
phone icon
email icon
close icon