Die Anwaltskanzlei in Bregenz Vorkloster
Rechtsanwalt Mag. Daniel Wolff
Auf Grund des Coronavirus sind telefonische Erstgespräche möglich
Kompetenz, die Vertrauen schafft.
Zivilrecht
Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich lösungsorientiertVerträge
Vom Kaufvertrag bis zur ScheidungsvereinbarungVerwaltungsrecht
Bekämpfung von Bescheid oder Erkenntnis der VerwaltungsbehördeStrafrecht
Verteidigung vor Bezirks- und LandesgerichtÜber die Kanzlei
Nachdem Mag. Daniel Wolff in einer der größten Anwaltskanzleien in Vorarlberg sechs Jahre Erfahrung sammelte und schließlich Mitglied der Geschäftsleitung war, kam der Entschluss, durch die im Februar 2019 im Vorkloster in Bregenz gegründete Kanzlei, sich weiterzuentwickeln.
Für uns ist Kompetenz die Fähigkeit, den Sachverhalt unserer Mandanten rechtlich zu beleuchten und danach offen und ehrlich die Chancen und Risiken zu kommunizieren.
Wir definieren gemeinsam das Ziel und zeigen unseren Mandanten den dafür notwendigen Weg auf. In den schweren Zeiten unserer Mandanten, stehen wir ihnen stets zur Seite. Dadurch werden wir mit dem Vertrauen unserer Mandanten belohnt:
Kompetenz, die Vertrauen schafft.
Zunächst wird der von Ihnen geschilderte Sachverhalt erörtert und Ihre rechtlichen Möglichkeiten bzw. auch die Risiken aufgezeigt. Nach Erteilung Ihres Mandats, machen wir uns für Sie rasch an die Arbeit.
Sämtliche Schreiben, die für Sie versendet werden oder in Ihrer Causa bei uns einlangen, erhalten Sie als Durchschrift. Dadurch sind Sie stets auf dem aktuellsten Stand.
Ihre Vertretung erfolgt effektiv und ergebnisorientiert.
Sie können gerne vorab Ihr Rechtsproblem kurz per E-Mail schildern und unkompliziert einen Besprechungstermin vereinbaren.
Ein Termin für das Erstgespräch in der Kanzlei wird kurzfristig angeboten. Auch außerhalb der Öffnungzeiten ist ein Besprechungstermin grundsätzlich möglich.
Wir bieten sowohl die Vetragserrichtung samt Abwicklung (Eintragung in das Grundbuch, Vergebührung, etc.), eine außergerichtliche Vertretung, aber auch die Vertretung vor sämtlichen österreichischen Gerichten an.
Wir arbeiten mit allen Rechtschutzversicherungen erfolgreich zusammen.
Die meisten Rechtschutzversicherungen übernehmen die Beratungspauschale für Sie.
Sofern nach dem Erstgespräch eine weiterführende Vertretung notwendig ist, machen wir für Sie eine Schadenmeldung bei der Rechtschutzversicherung. Bei Kostendeckungszusage übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung den Honoraranspruch nach den Versicherungsbedingungen.
Wenn Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen oder keine Kostendeckung erhalten, klären wir Sie umfassend und transparent über die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten nach Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), Stundensatz oder Pauschalhonorar auf.
Gemeinsamer Erfolg mit unseren Mandanten

Bregenz Tourismus &
Stadtmarketing

Yoga4all

Atrium Bauträger

TECTUM
Julian T., BA
ProductownerLukas T., BSc
Director of Hotel Operations, Media One Hotel DubaiArtur R.
PensionistPhilippe A.
BeamterLernen wir uns kennen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice. Wir melden uns rasch bei Ihnen. Sie können uns unverbindlich den Sachverhalt erörtern und einen Termin für ein Erstgespräch in unserer Kanzlei vereinbaren.
Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernimmt Ihre Versicherung meist die Beratungspauschale. Ohne Rechtschutzversicherung werden die Erstberatungskosten bei Beauftragung gutgeschrieben.