Abgasskandal

Die Urteile betreffend dem Abgasskandal häufen sich. Zwischenzeitlich hat der EuGH bestätigt, dass in Österreich Klage gegen den Hersteller eingebracht werden kann, wenn der PKW in Österreich erworben wurde. Sowohl der EuGH als auch der österreichische OGH stützen die Rechte der Autokäufer bzw. der Geschädigten. Je nach Konstellation ist eine Rückabwicklung vom Kaufvertrag oder Schadenersatzzahlung geltend zu machen. Wir prüfen Ihre Ansprüche persönlich, ganz ohne KI oder vorgefertigtem Formular.

Was können österreichische Geschädigte im Abgasskandal noch tun?

Viele Geschädigte berichten uns, dass der PKW nach dem durchgeführten Software Update nicht mehr “rund läuft”. Wenn das Software ­Update zu negativen Veränderungen am PKW führt, können Geschädigte Schadenersatz bis hin zur Rückabwicklung vom Kaufvertrag direkt gegen den Hersteller in Österreich geltend machen.

Unter anderem soll es zu erhöhtem Kraftstoffverbrauch und Leistungseinbrüchen kommen. Es kommt zu einem Ruckeln des Motors was als stottern des Motors bezeichnet wird. Einige berichten davon, dass das Abgasrückführventil (AGR-Ventil) öfter getauscht werden muss.

Das Software Update dürfte schlichtweg nicht mit der Hardware der betroffenen PKW kompatibel sein. Dies führt dazu, dass entweder die Abgasreinigung wiederum nicht ordentlich funktioniert oder es zu negativen Auswirkungen am PKW kommt.

Auch das Software Update bewirkt, dass eine umfassende Filterung der Abgase lediglich bei Außentemperaturen zwischen zehn und 32 Grad Celsius erfolgt. Unter zehn Grad Celsius und über 32 Grad Celsius findet bei gewissen Motoren keine Abgasreinigung statt. Ab tausend Meter Seehöhe wird die Abgasreinigung ebenfalls ausgeschaltet. Damit erfüllt die Abgasreinigung – trotz durchgeführtem Software Update – nicht die Anforderungen der EU-Verordnung. Bei dieser EU-Verordnung wird nicht zwischen Emissionen auf dem Prüfstand und im Straßenbetrieb unterscheidet.

Lange Verjährung

Wenn das Software Update unbrauchbar oder gesetzwidrig ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Dadurch besteht für Geschädigte des Abgasskandals neue Hoffnung.

Zwischenzeitlich dürften auch weitere Geschädigte die Aufforderung zur Durchführung eines Software Updates erhalten haben. Auch hier besteht die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die unverbindliche Überprüfung Ihrer Möglichkeiten benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kaufvertrag
  • Typenschein
  • Optional: Bescheinigung der Durchführung des Software Updates
  • Optional: Polizzennummer der Rechtsschutzversicherung

Wir vertreten bereits seit vielen Jahren Geschädigte aus ganz Österreich. Durch die langjährige Erfahrung betreffend dem Abgasskandal, können wir Ihnen rasch erklären, wie die Chancen in Ihrem Fall sind. Neben dem juristischen Know-how verfügen wir über das technische Verständnis der Abgasmanipulation. Unser Team steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Lernen wir uns kennen.

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