Weitere Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen
Seit September 2015 ist bekannt, dass der Volkswagenkonzern, die Stickstoffwerte (NOx) der Abgastests bei Dieselmotoren, die der EURO-5 Norm unterliegen, mit einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipulierte. Diverse Gerichtsverfahren sind bis dato anhängig. Immer mehr Gerichte folgen den Ausführungen der Geschädigten.
Zwischenzeitlich hat der EuGH in seiner Entscheidung bestätigt, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Durch die Entscheidung es EuGH wurde der Standpunkt der Geschädigten nochmals gestärkt.
Weitere Fahrzeuge der Luxusklasse betroffen
Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt stellte kürzlich fest, dass auch bei Fahrzeugtypen im Luxussegment der Marken Audi, VW und Porsche, die mit 3.0l und 4.2l Dieselmotoren ausgestattet sind und der EURO-6 Norm entsprechen sollten, eine unzulässige Abschaltvorrichtung vorhanden ist.
Betroffen ist der Motor EA 288 der im Zulassungszeitraum 2009-2018 unter anderem in den Modellen von Audi A6/A8/Q5/Q7, VW Tuareg, sowie Porsche Macan/Cayenne verbaut wurde.
Seit 2015 ist bekannt, dass der Motor EA189 betroffen ist. Dabei handelt es sich um einen TDI-Dieselmotor.
Gefahren für Geschädigte
Die meisten Fahrzeugbesitzer der betroffenen PKW wurden bislang noch nicht zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert oder über die unzulässige Abschaltvorrichtung informiert. Es bestehen daher Zweifel daran, ob eine Verbesserung der betroffenen Modelle überhaupt technisch möglich ist. Der Verkauf eines PKW der vom Abgasskandal betroffen ist, könnte zu Problemen führen. Die neuen Eigentümer können gegen den Verkäufer Ansprüche geltend machen, wenn im Nachhinein ein Mangel am PKW bekannt wird. Zudem wird immer häufiger der Entzug der Zulassung manipulierter Fahrzeuge und Fahrverbote in Städten gefordert.
Keine Verjährung
Die Ansprüche von Fahrzeugbesitzern, die bis dato nicht in Kenntnis gesetzt wurden, sind in der Regel noch nicht verjährt. Es besteht für die Eigentümer obiger Fahrzeugmodelle daher grundsätzlich die Möglichkeit, Schadenersatz- oder Wandlungsansprüche geltend zu machen. Das Wandlungsbegehren wird darauf gestützt, dass der betroffene PKW nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht. Die Fahrzeugbesitzer erhalten bei der Wandlung den Kaufpreis des PKW samt Zinsen und müssen sich lediglich ein Benützungsentgelt anrechnen lassen.
Um die Verjährung der Ansprüche zu verhindern, sollten betroffene Fahrzeugbesitzer schleunigst mit uns Kontakt aufnehmen. Unsere Kanzlei vertritt die Geschädigten in ganz Österreich. Sollte eine Anreise in unsere Kanzlei nicht möglich sein, kann das Erstgespräch telefonisch erfolgen.