Arbeitsrecht

Was wird alles im Arbeitsrecht geregelt?

Das Arbeitsrecht umfasst einen der zentralsten Bereiche im Leben, weshalb rechtliche Probleme oder auch Unklarheiten oft den Alltag besonders belasten können.

Grob eingeteilt umfasst das Rechtsgebiet Regelungen bereits für den Bewerbungsprozess, über die möglichen vertraglichen Grundlagen, Rechte und Pflichten sowohl auf Seiten des Arbeitnehmers als auch des Unternehmers während des Arbeitsverhältnisses, bis hin zur Beendigung.

Es gibt viele berufsspezifische Regelungen, die alleine schon von der Art der Beschäftigung abhängen und bereits zu Beginn eine Unterscheidung zwischen den Berufsgruppen (z.B. Selbständige, Freiberufler, Angestellte, Arbeiter) notwendig macht.

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Oft stellen sich Fragen wie:

  • Gilt ein Kollektivvertrag – wenn ja, welcher kommt zur Anwendung?
  • Wie trenne ich mich vom Arbeitgeber – Sind Fristen zu beachten?
  • War die Kündigung oder Entlassung gerechtfertigt oder kann ich dagegen vorgehen?
  • Erhalte ich eine Kündigungsentschädigung?
  • Bekomme ich eine Abfertigung und in welcher Höhe?

Kollektivvertrag vs. Arbeitsvertrag

Während für zahlreiche Berufsgruppen klar vorgegebene Kollektivverträge gelten, beruhen andere Arbeitsverhältnisse mangels solcher lediglich auf individuell abgeschlossenen Arbeitsverträgen. Auch hinsichtlich Kündigung und Entlassung können sich je nach Gruppenzugehörigkeit derzeit noch Unterschiede in Fristen und Abläufen ergeben, die mitunter starke finanzielle Auswirkungen haben können.

Um bösen Überraschungen vorzubeugen, ist es daher oft ratsam, rechtzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nicht jedes Arbeitsverhältnis endet einvernehmlich. In vielen Fällen kommt es zu einer Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber oder einer vorzeitigen Auflösung, in Form der Entlassung durch den Arbeitgeber oder des vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers.

Eine Kündigung kann grundsätzlich von beiden Seiten formfrei und ohne Angabe eines Grundes ausgesprochen werden. Es sind allerdings die Kündigungsfristen und -termine zu beachten. Diese unterscheiden sich sowohl auf Arbeitnehmerseite zwischen Arbeitern und Angestellten, als auch auf der Arbeitgeberseite, je nach Dauer der Dienstzugehörigkeit des Arbeitnehmers. Auf Arbeitgeberseite beginnt die Frist für Angestellte laut Gesetz bei mindestens 6 Wochen, bei Arbeitern ist die vertragliche Regelung entscheidend, mangels einer solchen gilt hier allerdings eine mindestens 14-tägige Frist.

Auch eine vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann im Allgemeinen formfrei erfolgen. Im Unterschied zur Kündigung muss hier allerdings ein wichtiger Grund angeführt werden, damit von einer begründeten Entlassung bzw. einem begründeten Austritt gesprochen werden kann. Der wichtige Grund muss die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit unzumutbar machen und in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang zum Ausspruch der Lösungserklärung stehen. Während eine gerechtfertigte Entlassung zum Verlust von Ansprüchen wie z.B. der Abfertigung oder Urlaubsersatzleistung führen kann, hat ein Arbeitnehmer im Falle der ungerechtfertigten Entlassung zusätzlich Anspruch auf Kündigungsentschädigung und Feinheiten wie z.B. eine Konkurrenz- oder Ausbildungsklausel finden keine Anwendung.

Da gerade im Arbeitsrecht oft äußerst kurze Fristen gelten, empfehlen wir Ihnen, rasch eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Lernen wir uns kennen.

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