Kindesunterhalt

Wer muss ab wann Kindesunterhalt zahlen?

Unabhängig vom Alter müssen die Eltern bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder einen Kindesunterhalt leisten. Es wird dabei zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt unterschieden

Als Naturalunterhalt werden Nahrung, Kleidung, Wohnkosten etc. definiert. Der Elternteil, bei dem das Kind den Ort der überwiegenden Betreuung hat, leistet üblicherweise den Naturalunterhalt.

Lebt der andere Elternteil nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind, ist dieser zur Leistung des Geldunterhalts verpflichtet.

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Wie berechnet sich der Kindesunterhalt (Geldunterhalt)?

Die Höhe des Geldunterhalts ergibt sich aus der Prozentwertmethode. Je nach Alter des Kindes, muss der Unterhaltsverpflichtete einen Prozentsatz seines durchschnittlichen (netto) Monatsgehalts  leisten. Dabei werden auch die Sonderzahlungen anteilig berücksichtig. Der Prozentsatz ergibt sich wie folgt:

  • 16% für das Kind unter sechs Jahre
  • 18% für das Kind zwischen sechs und zehn Jahre
  • 20% für das Kind zwischen zehn und fünfzehn Jahre
  • 22 % für das Kind über fünfzehn Jahre

Bei jeder weiteren Unterhaltsverpflichtung reduziert sich der Prozentsatz um 1-3 Prozentpunkte.

Die Selbsterhaltungsfähigkeit tritt dann ein, wenn das Kind, durch sein eigenes Einkommen oder Vermögen, den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Durch eine Ausbildung wird die Selbsterhaltungsfähigkeit hinausgeschoben. Das Kind kann aber bei mangelndem Ausbildungserfolg den Unterhaltsanspruch verlieren.

Luxus-/ Playboygrenze

Die Höhe des Kindesunterhalts ist – im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt – begrenzt. Wenn der Unterhaltsverpflichtete ein hohes Einkommen erzielt, gilt die Luxusgrenze, welche auch als Playboygrenze bezeichnet wird. Die Obergrenze liegt je nach Alter des Kindes beim 2- oder 2,5-fachen Regelbedarf.

Umgekehrt muss dem Geldunterhaltspflichtigen das Existenzminimum bleiben. Bei einem geringen Verdienst wird der Kindesunterhalt gekürzt. Es besteht aber ein Anspannungsgrundsatz.

Verjährung und Verwirkung

Der Geldunterhalt verjährt drei Jahre nach Fälligkeit, wenn keine gemeinsame Obsorge besteht. Das heißt, dass ein Unterhaltsanspruch verjährt, wenn er nicht bezahlt wird. Die Verjährung wird durch ein Verfahren bei Gericht unterbrochen.

Im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt, kann der Kindesunterhaltsanspruch nicht durch ein Verhalten des Kindes verwirkt werden.

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