Arzthaftung

Die Arzthaftung bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung von Ärzten und medizinischem Personal bei Behandlungsfehlern. Dabei wird immer auf die Kunst der Technik abgestellt. Wenn ein Patient durch fehlerhafte medizinische Behandlung, unzureichende Aufklärung oder ähnliche Umstände einen Schaden erleidet, hat er Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

In Österreich basiert die Arzthaftung insbesondere auf dem österreichischen Zivilrecht und der Patientencharta. Wichtige Aspekte der Arzthaftung in Österreich sind:

  1. Fehlerhafte Behandlung: Ärzte haben eine Verpflichtung, medizinische Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, also nach der Kunst der Technik zu erbringen. Wenn ein Arzt eine Behandlung fehlerhaft durchführt oder eine fehlerhafte Diagnose erstellt, führt dies zu rechtlichen Konsequenzen.
  2. Aufklärungspflicht: Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten über die Risiken, alternative Behandlungsmöglichkeiten und den Verlauf einer medizinischen Behandlung ausreichend aufzuklären. Wenn der Arzt die ihn treffende umfangreiche Aufklärungspflicht verletzt und der Patient daher nicht informiert war und ein Schaden erlitten hat, führt dies ebenfalls zu Schadenersatzforderungen.
  3. Beweislast: Der Patient muss nachweisen, dass der Arzt einen Fehler begangen hat und dieser Fehler zu seinem Schaden geführt hat. Umgekehrt muss der Arzt beweisen, dass eine umfangreiche Aufklärung stattgefunden hat und die fehlerhafte Behandlung nicht zum Schaden geführt hat.
  4. Kausalität: Der Fehler des Arztes muss zum erlittenen Schaden geführt haben. Das nennt man Kausalität. Ohne Kausalität, haftet der Arzt nicht. Der Schaden muss also auf die fehlerhafte Behandlung des Arztes zurückzuführen sein.
  5. Verjährungsfristen: In Österreich gibt es bestimmte Fristen, innerhalb derer Ansprüche aufgrund von ärztlicher Haftung geltend gemacht werden können. Diese Fristen können je nach Art des Anspruchs variieren.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie Opfer von ärztlicher Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten geworden ist, sollten Sie sich rasch an uns wenden. An Hand Ihrer Ausführungen und den medizinischen Unterlagen können wir die spezifischen Umstände des Falles prüfen und rechtliche Möglichkeiten besprechen. Als Experten im Medizinrecht, vertreten wir Patienten in ganz Österreich.

Lernen wir uns kennen.

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