Besitzstörungsklage

Durch eine Besitzstörungsklage kann rasch die Abwehr von unzulässigen Störungen des ruhigen Besitzes gefordert werden. Was eine Besitzstörung ist und welche besonderen Verfahrensregeln gelten wird hier kurz erklärt.

Jeder Besitzer einer Sache (zB. Eigentumswohnung) oder eines Rechts (zB. gemieteter Parkplatz) erhält durch das Besitzstörungsverfahren einen raschen Schutz vor Störhandlungen . In einem vereinfachten Verfahren vor dem Bezirksgericht wird die Wiederherstellung des ungestörten Besitzes gefordert. Im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten, kann auch ein Mieter eines Parkplatzes, der also Besitzer aber nicht Eigentümer des Parkplatzes ist, die Besitzstörungsklage einbringen. Dies sogar gegen den Vermieter und andere unberechtigte Personen.

Wichtig: Im Sinne der Schadenminderungspflicht darf ein unberechtigt abgestellter PKW nicht eigenmächtig abgeschleppt werden.

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Auch für nur kurze Störungen kann man eine Besitzstörungsklage bei Gericht einbringen. Wichtig ist der Beweis von der Störhandlung. Wir empfehlen daher Lichtbilder anzufertigen oder Zeugen bei zuziehen.

Eine Besitzstörung ist zum Beispiel: 

  • ein unbefugt abgestelltes Fahrzeug auf einem Parkplatz
  • das unbefugte Betreten der Wohnung durch den Vermieter
  • der Austausch der Schlösser der Wohnung, um den WG-Partner auszusperren

 Was muss bei einer Besitzstörungsklage beachtet werden?

  •  Im Besitzstörungsverfahren muss die Klage innerhalb von 30 Tagen bei Gericht einlangen, nachdem der Besitzer von der Störung Kenntnis erlangt hat und den Störer kennt.
  • Bei rechtswidrig abgestellten Fahrzeugen erhält man über das Kennzeichen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft den Namen des Halters.
  • Im Verfahren wird lediglich der Besitz und die Störung geprüft. Es macht daher Sinn, von der Störhandlung ein Foto mit Datum und Uhrzeit anzufertigen.
  • Sofern die 30 Tage Frist abgelaufen ist, kann dennoch eine Unterlassungsklage gegen den Störer eingebracht werden. Es muss dabei aber eine Wiederholungsgefahr vorliegen.

Meistens wird die Angelegenheit bereits ohne Gerichtsverfahren, also schon durch unser Forderungsschreiben, erledigt. Die Kosten unserer anwaltlichen Intervention hat dabei der Gegner zu übernehmen.

Wurden Sie in Ihrem ruhigen Besitz gestört? Dann melden Sie sich rasch, um die kurze Frist von 30 Tagen einzuhalten.

Lernen wir uns kennen.

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