Fehlermeldungen der Assistenzsysteme bei Fahrzeugen treten in letzter Zeit vermehrt auf. Es kommt dabei etwa zu Fehlermeldungen des Spurhalteassistenten, Front Assistenten bzw. dem Notbremssystem, der Einparkhilfe oder etwa bei der App Connect. Bei den uns bekannten Fällen handelt es sich um Fahrzeuge mit jungem Baujahr.
Wenn das Fahrzeug über Assistenzsysteme verfügt, handelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft des Vertragspartners. Das heißt, man darf darauf vertrauen, dass die Assistenzsysteme auch funktionieren. Diese Assistenzsysteme führen auch regelmäßig zu einem höheren Kaufpreis.
In den Fachwerkstätten wird zwar bei Auftreten der Fehlermeldungen ein Software-Update vorgenommen. Dieses Software-Update führt aber zu keiner wesentlichen Behebung des Mangels. Eine wirksame Behebung des Mangels ist derzeit nicht vorhanden und auch noch nicht absehbar. Da es zu Ausfällen des Bremssystems kommt, handelt es sich um einen wesentlichen Mangel.
Was sind die rechtlichen Möglichkeiten?
Ein wesentlicher Mangel am Fahrzeug führt regelmäßig zur Rückabwicklung des Kaufvertrags oder zu einem Schadenersatzanspruch des Fahrzeugeigentümers.
Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags wird das KFZ an den Verkäufer oder Hersteller zurückgegeben. Der Geschädigte bekommt dafür den gesamten Kaufpreis samt den entstandenen Aufwendungen zurück. Der Geschädigte muss sich für die gefahrenen Kilometer lediglich ein Benützungsentgelt anrechnen lassen.
Laut unserer Information, ist der Automobilhersteller zwar bemüht das Problem zu beheben. Eine Lösung für das sicherheitsrelevante Problem liegt derzeit aber nicht vor und ist auch nicht absehbar. Ein Mangel muss innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden. Gerade bei sicherheitsrelevanten Mängel, muss der Mangel kurzfristig behoben werden. Wird den Geschädigten nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine wirksame Behebung des Mangels angeboten, gilt der Mangel als unbehebbar.
Sind Sie auch von Fehlermeldungen der Assistenzsysteme betroffen?
Kontaktieren Sie uns, wenn auch bei Ihrem KFZ sicherheitsrelevante Fehlermeldungen auftreten. Insbesondere die sicherheitsrelevanten Assistenzsysteme müssen einwandfrei funktionieren.
Wir beraten Sie in ganz Österreich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, beantragen wir für Sie bei Ihrer Versicherung die Kostendeckung.