Wohnmobile von Abgasskandal betroffen

Das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) bestätigt einen weiteren Dieselskandal von Wohnmobilen mit Fiat Motoren.

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht ebenfalls im Verdacht der Abgasmanipulation bei Dieselmotoren von Wohnmobile. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt bereits.

Fiat beliefert einige Wohnmobilhersteller mit Dieselmotoren. Daher sind die Modelle von vielen großen Wohnmobilhersteller von der Abgasmanipulation betroffen.

Die Abgasmanipulation von Fiat besteht darin, dass eine Zeitschaltuhr verwendet wird. Da der Prüfzyklus 20 Minuten dauert schalten die Abgasreinigung nach etwas mehr als 20 Minuten ab. Durch diese „Abschaltlogik“ werden die Abgaswerte auf dem Prüfstand geschönt und erhalten die Motoren eine bessere Euro-Abgasklasse. Laut einem Gutachten werden die zulässigen Werte für den Ausstoß von Stickoxiden aber weit überschritten.

Auch diese einfache Art und Weise der Abgasmanipulation stellt unseres Erachtens eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 der EU-Verordnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 715/2007) dar. Der EuGH bestätigte bereits in einer Entscheidung Ende 2020, dass die verwendete Abschalteinrichtung der Volkswagen AG unzulässig ist.

Folgende Motoren der Baujahre 2014 bis 2019 (Euro 5 und Euro 6) dürften vom Abgasskandal betroffen sein, wobei die Liste wohl noch unvollständig ist:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

Den Besitzern der betroffenen Wohnmobile droht durch die Abgasmanipulation die Einstufung in eine schlechtere Euro-Abgasklasse bis hin zum Entzug der Typengenehmigung und somit Stilllegung des Wohnmobils.

Manipulierte Wohnmobile: Was kann man tun?

Auf Grund einer unzulässigen Abgasmanipulation haftet dem Fahrzeug ein Mangel an. Es kann daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags oder auch eine Preisminderung bzw. Schadenersatz gefordert werden. Die rechtlichen Möglichkeiten hängen vom Einzelfall ab.

Dem Hersteller steht grundsätzlich ein Benützungsvorteil zu. Der Benützungsvorteil hängt unter anderem auch von den gefahrenen Kilometer ab. Daher macht es Sinn rasch zu reagieren und eine allfällige Rückabwicklung des Kaufvertrags kurzfristig zu fordern.

Für die Prüfung Ihrer Ansprüche benötigen wir

  • Kaufvertrag
  • Derzeitiger Kilometerstand
  • Bei Gebrauchtfahrzeuge Kilometerstand bei Übernahme
  • Polizzennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung

Seit Bekanntwerden des Abgasskandals von VW im Jahr 2015 vertritt Mag. Wolff viele Geschädigte erfolgreich in ganz Österreich. Wir prüfen auch Ihre Ansprüche als Inhaber eines Wohnmobils individuell und beraten Sie kompetent. Wenden Sie sich an unsere Experten um Ihre Möglichkeit persönlich zu besprechen.

Lernen wir uns kennen.

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