Der Volkswagen Konzern hat Geschädigten, die sich der Musterklage in Deutschland betreffend dem Abgasskandal angeschlossen haben, einen Vergleich angeboten. Das Angebot gilt aber nicht für die österreichischen Geschädigten. Diese dürften bei der Musterklage in Deutschland leer ausgehen. Zwischenzeitlich hat der EuGH bestätigt, dass in Österreich Klage gegen den Volkswagenkonzern eingebracht werden kann, wenn der PKW in Österreich erworben wurde.
Auch inhaltlich wurde vom EuGH zusammengefasst bestätigt, dass ein Thermofenster unter gewissen Voraussetzungen eine unzulässige Abschalteinrichtung ist. Daher haben die Eigentümer Anspruch auf Schadenersatz.
Zudem gibt es eine neue OGH Entscheidung, dass durch die Manipulation ein Schadenersatzanspruch von etwa 15% des Kaufpreises besteht. Es muss aber im Einzelfall geprüft werden, wie hoch der Schadenersatz tatsächlich ist bzw. überhaupt besteht.
Was können österreichische Geschädigte im Abgasskandal noch tun?
Viele Geschädigte berichten uns, dass der PKW nach dem durchgeführten Software Update nicht mehr „rund läuft“. Wenn das Software Update zu negativen Veränderungen am PKW führt, können Geschädigte Schadenersatz bis hin zur Rückabwicklung vom Kaufvertrag direkt gegen den Volkswagen Konzern in Österreich geltend machen.
Unter anderem soll es zu erhöhtem Kraftstoffverbrauch und Leistungseinbrüchen kommen. Es kommt zu einem Ruckeln des Motors was als stottern des Motors bezeichnet wird. Einige berichten davon, dass das Abgasrückführventil (AGR-Ventil) öfter getauscht werden muss.
Das Software Update dürfte schlichtweg nicht mit der Hardware der betroffenen PKW kompatibel sein. Dies führt dazu, dass entweder die Abgasreinigung wiederum nicht ordentlich funktioniert oder es zu negativen Auswirkungen am PKW kommt.
Kürzlich wurde zudem bekannt, dass durch das Software Update eine umfassende Filterung der Abgase lediglich bei Außentemperaturen zwischen zehn und 32 Grad Celsius erfolgt. Unter zehn Grad Celsius und über 32 Grad Celsius findet keine Abgasreinigung statt. Ab tausend Meter Seehöhe wird die Abgasreinigung ebenfalls ausgeschaltet. Damit erfüllt die Abgasreinigung – trotz durchgeführtem Software Update – nicht die Anforderungen der EU-Verordnung 715/2007/EG. Bei dieser EU-Verordnung wird nicht zwischen Emissionen auf dem Prüfstand und im Straßenbetrieb unterscheidet.
Keine Verjährung
Wenn das Software Update unbrauchbar oder gesetzwidrig ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Dadurch besteht für Geschädigte des Abgasskandals neue Hoffnung.
Zwischenzeitlich dürften auch weitere Geschädigte die Aufforderung zur Durchführung eines Software Updates erhalten haben. Auch hier besteht die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die unverbindliche Überprüfung Ihrer Möglichkeiten benötigen wir folgende Unterlagen:
- Kaufvertrag
- Bescheinigung der Durchführung des Software Updates
- Polizzennummer der Rechtsschutzversicherung
Wir vertreten bereits seit vielen Jahren Geschädigte aus ganz Österreich. Durch die langjährige Erfahrung betreffend dem Abgasskandal, können wir Ihnen rasch erklären, wie die Chancen in Ihrem speziellen Fall sind. Unser Team steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.