Strafrecht

Beim Strafrecht gilt richtiges Verhalten zu setzen, wenn es darauf ankommt.

Wenn man mit dem Strafrecht konfrontiert wird, stellt es eine Ausnahmesituation dar. Die Einladung zur polizeilichen Einvernahme, eine Hausdurchsuchung oder die Mitteilung, dass ein Ermittlungsverfahren geführt wird, lösen Unsicherheiten aus. Gerade in dieser Situation ist es entscheidend das richtige Verhalten zu setzen, das für den weiteren Verlauf des Verfahrens von erheblicher Bedeutung ist.

Daher empfiehlt sich der Grundsatz – ich sage nichts ohne meinen Anwalt. Eine Vertretung im Strafrecht erfolgt gänzlich anders als in zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Eine professionelle Strafverteidigung beginnt nicht erst in der Hauptverhandlung vor Gericht. Sie setzt möglichst früh im Ermittlungsverfahren an, da auch die Verteidigungsstrategie dort ansetzt. Daher begleiten wir unsere Mandant:innen zur Polizei oder erstatten überhaupt die Aussage durch eine schriftliche Stellungnahme.

Das Ermittlungsverfahren – hier werden oft die Weichen gestellt

Ein österreichisches Strafverfahren beginnt regelmäßig mit Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft. Auslöser können beispielsweise eine Anzeige, eigene Wahrnehmungen der Polizei oder bereits vorliegende Ermittlungsergebnisse sein.

Beschuldigte haben bereits in diesem Stadium umfassende Verteidigungsrechte. Sie können einen Rechtsanwalt beiziehen und haben insbesondere das Recht, die Aussage zu verweigern. Das Recht auf Beiziehung eines Verteidigers besteht grundsätzlich bereits bei der ersten Vernehmung durch Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft.

Unsere dringende Empfehlung: Nicht unvorbereitet aussagen

Eine polizeiliche Einladung zur Beschuldigtenvernehmung bedeutet nicht, dass ein sofort ausführlich der Umstand geschildert werden muss.

Das Aussageverweigerungsrecht ist ein wesentliches Verteidigungsrecht. Wenn man die Aussage verweigert, darf nicht der Schluss gezogen werden, der Beschuldigte „etwas zu verbergen“ hat. Es ist vielmehr sinnvoll zunächst auf das Aussageverweigerungsrecht zu bestehen, um zunächst zu klären,

  • welcher konkrete Tatvorwurf erhoben wird,
  • welche Beweismittel überhaupt vorhanden sind,
  • welche Aussagen von Zeugen vorliegen,
  • welche Urkunden, Nachrichten oder sonstigen Unterlagen Bestandteil des Ermittlungsakts sind und
  • welche Verteidigungsstrategie aufgrund der tatsächlichen Beweislage zweckmäßig ist.

Erst nach Kenntnis sämtlicher Beweismittel sollte gemeinsam mit dem Verteidiger entschieden werden, ob und in welcher Form eine Aussage getätigt wird. Das Recht auf Akteneinsicht ist daher ganz entscheidend.

Eine einmal gemachte Aussage lässt sich später nur sehr schwer abändern.

Akteneinsicht und Entwicklung der Verteidigungsstrategie

Ein wesentlicher Bestandteil der Strafverteidigung ist die sorgfältige Analyse des Ermittlungsakts.

Die Wahrnehmung der Verteidigungsrechte und insbesondere die Kenntnis der bisherigen Ermittlungsergebnisse ermöglichen es, nicht lediglich auf einzelne Vorwürfe zu reagieren, sondern eine durchdachte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Zu prüfen ist insbesondere, welche Vorwürfe tatsächlich bewiesen werden können und ob die vorhandenen Beweismittel den strafrechtlichen Vorwurf überhaupt tragen.

Je nachdem ist der Tatvorwurf vollständig zu bestreiten oder einzelne Sachverhaltselemente zu widerlegen. Entlastende Beweise sind vorzulegen und allenfalls weitere Zeugen oder Beweise zu beantragen.

Wenn der Vorwurf nicht sinnvoll bestritten werden kann, muss eine Strategie entwickelt werden, damit die strafrechtlichen Folgen möglichst gering gehalten werden.

Häufig werden Ermittlungsverfahren eingestellt oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen auch diversionell erledigt.

Wenn Anklage erhoben wird

Kommt die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis, dass der Tatverdacht für eine gerichtliche Verfolgung ausreicht, kann es zur Anklage und anschließend zu einer Hauptverhandlung kommen. Die Staatsanwaltschaft muss grundsätzlich von einer Verurteilung ausgehen, damit Anklage erhoben wird.

Je nach Straftat und Strafdrohung wird das Verfahren vor dem zuständigen Bezirksgericht oder dem Landesgericht geführt. Beim Landesgericht kann die Entscheidung durch einen Einzelrichter, ein Schöffengericht, also Berufsrichter und Laiernrichter oder – bei den dafür gesetzlich vorgesehenen Delikten – durch ein Geschworenengericht erfolgen.

Spätestens bei einer Anklage oder einem Strafantrag muss die Verteidigung für die Verhandlung vorbereitet werden.

Wir besprechen mit dem Mandanten gemeinsamen den angeklagten Sachverhalt und prüfen welche Beweise das Gericht voraussichtlich aufnehmen wird. In weiterer Folge besprechen wir die Erfolgsaussichten und die Verantwortung des Angeklagten im Verfahren. Meistens können wir schon abschätzen welche Fragen zu erwarten sind, welche Zeugen oder Sachverständigen kritisch zu hinterfragen sind und prüfen welche eigenen Beweisanträge gestellt werden sollten.

Die Hauptverhandlung vor Gericht

Die Hauptverhandlung stellt den „Showdown“ dar. Hier entscheidet sich, ob der strafrechtliche Vorwurf bewiesen werden kann.

Es erfolgt das Eröffnungsplädoyer der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Wir geben in dem Eröffnungsplädoyer die Marschrichtung vor. Daher halten wir das Eröffnungsplädoyer als genauso wichtig, wie das Schlussplädoyer.

Das Gericht vernimmt den Angeklagten und führt anschließend das Beweisverfahren durch. Es werden allfällige Zeugen und Sachverständige einvernommen und Urkunden sowie andere Beweismittel geprüft. Nach Abschluss des Beweisverfahrens folgen die Schlussplädoyers. Im Schlussplädoyer fassen wir nochmals die gesamten Ergebnisse zusammen und weisen auf allfällige Diskrepanzen hin. Insbesondere wenn Zeugen zweifelhaft aussagen, kann dies dazu führen, dass auch auf den Grundsatz „in dubio pro reo“ hingewiesen wird. Im Zweifel ist der Angeklagte freizusprechen. Ein Freispruch erfolgt beim Strafgericht recht häufig im Zweifel.

Im Anschluss zu den Schlussplädoyers beratet sich das Gericht im Senat oder prüft der Einzelrichter die Verfahrensergebnisse. Danach verkündet das Gericht seine Entscheidung.

Unsere Aufgabe als Strafverteidiger besteht nicht nur darin, ein Plädoyer zu halten. Während des gesamten Verfahrens können wir als Verteidiger aktiv auf die Beweisaufnahme Einfluss zu nehmen, Widersprüche aufzuzeigen, Zeugen und Sachverständige gezielt befragen und auch Beweisanträge stellen. Es ist darauf zu achten, dass die Rechte des Angeklagten gewahrt bleiben.

Wie sollte ich mich als Angeklagter vor Gericht verhalten?

Eine gute Verteidigung wird gemeinsam vorbereitet. Auch das Auftreten des Angeklagten kann eine Rolle spielen.

Wir empfehlen insbesondere:

Bleiben Sie ruhig und sachlich.
Eine strafgerichtliche Verhandlung kann emotional belastend sein. Auseinandersetzungen mit Zeugen, Privatbeteiligten, Staatsanwälten oder dem Gericht sind aber jedenfalls zu unterlassen.

Antworten Sie nicht vorschnell.
Nehmen Sie sich Zeit, eine Frage vollständig anzuhören und zu verstehen. Wenn etwas unklar ist, sollten Sie nachfragen bevor Sie eine Antwort geben.

Spekulieren Sie nicht.
Wer sich an einen Umstand nicht erinnern kann, sollte dies auch sagen. Vermutungen werden vom Gericht oft als sichere Angaben interpretiert.

Besprechen Sie Ihre Verantwortung vorher mit Ihrem Verteidiger.
Ob eine ausführliche Aussage, eine kurze Stellungnahme oder die Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechts die richtige Strategie ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.

Beeinflussen Sie keine Zeugen.
Ebenso dürfen Unterlagen, Nachrichten oder andere mögliche Beweismittel nicht nachträglich verändert werden.

Vermeiden Sie öffentliche Diskussionen über das Verfahren.
Insbesondere Beiträge in sozialen Medien oder Nachrichten an andere Beteiligte können später selbst zum Bestandteil des Strafakts werden.

Freispruch, Verurteilung oder Diversion

Am Ende einer Hauptverhandlung kann das Gericht den Angeklagten freisprechen oder schuldig erkennen und eine Strafe verhängen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann auch noch im gerichtlichen Verfahren eine Diversion möglich sein.

Ein Schuldspruch bedeutet außerdem nicht zwingend das Ende der rechtlichen Möglichkeiten. Abhängig von der Art des Gerichts und der Entscheidung kommen insbesondere Berufung und/oder Nichtigkeitsbeschwerde in Betracht.

Auch die Entscheidung, ob ein Rechtsmittel erhoben wird, sollte nicht reflexartig getroffen werden. Das Urteil, die Entscheidungsgründe und die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels müssen sorgfältig geprüft werden.

Die wichtigsten Regeln im Strafrecht bzw. Strafverfahren

Wer als Beschuldigter oder Angeklagter mit einem Strafverfahren konfrontiert ist, sollte einige Grundregeln beachten:

Keine überstürzten Aussagen. Keine Rechtfertigung aus dem Bauch heraus. Keine Kontaktaufnahme mit Belastungszeugen zur „Klärung der Sache“.

Stattdessen sollte möglichst früh geklärt werden, was tatsächlich vorgeworfen wird und welche Beweislage besteht.

Das österreichische Strafprozessrecht gibt Beschuldigten ausdrücklich das Recht, einen Verteidiger beizuziehen und die Aussage zu verweigern. Diese Rechte sind keine Formalitäten. Sie sind im Strafrecht entwickelte wesentliche Bestandteile eines fairen Strafverfahrens und sollten bewusst eingesetzt werden. Das Bestehen auf diese Rechte sind auch kein Schuldeingeständnis und dürfen als ein solches auch nicht angelastet werden.

Verteidigung im Strafrecht bedeutet Strategie

Jedes Strafverfahren ist anders. Es gibt daher keine Verteidigungsstrategie, die für sämtliche Fälle gleichermaßen richtig ist.

Manchmal ist ein konsequentes Bestreiten des Vorwurfs erforderlich. In anderen Fällen steht die rechtliche Bewertung des Sachverhalts im Mittelpunkt. Wiederum in anderen Verfahren kann ein frühzeitiges Geständnis in Verbindung mit Schadensgutmachung und weiteren Milderungsgründen die sinnvollste Verteidigungsstrategie darstellen.

Wichtig ist, dass diese Entscheidung nicht aus Angst, Druck oder Unsicherheit, sondern auf Grundlage der Aktenlage und nach rechtlicher Beratung zu treffen.

Sie werden als Beschuldigter geführt oder haben eine Ladung erhalten?

Dann empfiehlt es sich, bereits vor der ersten Aussage einen anwaltlichen Rat einzuholen.

Wir vertreten Beschuldigte und Angeklagte im gesamten Strafverfahren – von der ersten Kontaktaufnahme mit Polizei oder Staatsanwaltschaft über das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung vor österreichischen Gerichten bis hin zu einem allfälligen Rechtsmittelverfahren. Wir unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit. Sie können daher mit uns den gesamten Sachverhalt im geschützten Raum besprechen.

Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt mit uns auf, wenn Sie mit dem Strafrecht in Kontakt kommen.

Lernen wir uns kennen.

Auszeichnung Beliebter Anwalt 2026 durch Kurier und Institut für Management und Wirtschaftsforschung für die Anwaltskanzlei Wolff in Bregenz

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