Kreditbearbeitungsgebühr

OGH bestätigt die Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr

Die Klausel in Kreditverträgen über die Kreditbearbeitungsgebühr ist bei vielen Banken intransparent. Die Konsequenz ist, dass die Vertragsbestimmung ungültig ist. Die Banken haben daher die bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr an die Verbraucher zurückzuzahlen.

Spätestens seit der Entscheidung des OGH steht fest, dass es sich lohnt den Kreditvertrag nochmals genauer zu prüfen. Die Entscheidung betrifft Verbraucherkredite. Banken dürfen demnach nur dann eine Kreditbearbeitungsgebühr verlangen, wenn sie für echte Leistungen wie Bonitätsprüfung, Beratung und Vertragsabwicklung verlangt wurden und die Kosten dafür nicht überhöht sind. Zwischenzeitlich gibt es weitere Entscheidungen, die das Urteil bestätigen und die Banken zur Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr verpflichten. In den gerichtsanhängigen Verfahren wurde vom Gericht oft festgestellt, dass die Höhe der verrechneten Gebühr nicht der erbrachten Leistung entspricht. Eine sogenannte Doppelverrechnung ist gegenüber Verbrauchern nicht zulässig.

Unklare Vertragsklauseln sind unwirksam. Wenn Verbraucher nicht nachvollziehen können, wofür sie bezahlen, oder wenn verschiedene Kostenpositionen nicht klar getrennt sind, kann die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert werden. Nur transparent formulierte und verständliche Klausel sind zulässig.

Die Höhe der Kreditbearbeitungsgebühr liegt meistens bei mehreren tausend Euro, die von den Banken zurückzuzahlen sind.

Es gilt die Verjährungsfrist von 30 Jahren. Somit sind auch alte Kreditverträge betroffen.

Da nicht jede Klausel intransparent und/oder gröblich benachteiligend ist, muss an Hand des konkreten Vertrags die Möglichkeit der Anfechtung geprüft werden. Unternehmer können sich nicht auf die Intransparenz oder gröblich benachteiligende Klauseln berufen.

Wir haben die Erfahrung, dass die Banken bereits wissen, dass ihre Kreditbearbeitungsgebühr zurückzuzahlen ist. Meistens genügt ein Schreiben unserer Anwaltskanzlei, damit die Zahlung durch die Bank erfolgt. Der bisherige Erfolg gibt uns jedenfalls Recht.

Melden Sie sich jetzt bei uns. Wir überprüfen gerne auch Ihren Kreditvertrag auf intransparente und gröblich benachteiligende Klauseln. Für die Überprüfung benötigen wir Ihren Kreditvertrag. Wir vertreten in ganz Österreich.

Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie auch die Kostendeckungsanfrage. Dazu benötigen wir Ihre Polizzennummer sowie Name des Versicherungsunternehmens.

Lernen wir uns kennen.

Auszeichnung Beliebter Anwalt 2026 durch Kurier und Institut für Management und Wirtschaftsforschung für die Anwaltskanzlei Wolff in Bregenz

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